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Der  TOD betrifft uns alle

In Ruhe Abschied nehmen - Den Tod begreifen

In vielen Fällen geht alles ganz schnell. Etwa 5OProzent der Menschen in unserem Land sterben in einem Krankenhaus, weitere 30 Prozent in einem Pflegeheim. Nicht immer können die Angehörigen selbst zum Todeszeitpunkt am Sterbebett sein. In diesen Fällen werden sie umgehend verständigt.

Oft wird dann als nächstes ein Bestattungsunternehmen benachrichtigt, das den Angehörigen vieles abnimmt und mit professioneller Routine für die nächsten Schritte sorgt.                                 Dennoch ist es ratsam, sich für die persönliche Situation und die eigenen Überlegungen Zeit zu nehmen. Wichtig zu wissen ist: Niemand von außen hat über den toten Menschen zu bestimmen. In jedem Fall müssen die Angehörigen den vorgeschlagenen Schritten zustimmen. Es ist für viele Angehörige mit Angst verbunden und kann dennoch sehr hilfreich sein, den Leichnam noch einmal anzuschauen und zu berühren. Denn dies erleichtert es, loszulassen und den Tod anzunehmen. Eine harmonische, ruhige und persönliche Umgebung, ob zuhause oder in Form eines speziellen Abschiedsraums, schafft den angemessenen Rahmen dafür.

Besondere Todesumstände, wie ein Unfall oder ein Verbrechen, erlauben mögli- cherweise kein unmittelbares Abschiednehmen. Gespräche mit Menschen, die Ihnen nahe stehen, oder auch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer können dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Rechte und Pflichten:                                                     

Wenn der Tod eintritt

Das können Sie tun:

Wenn der Tod zuhause eintritt, ist es notwendig, eine Ärztin oder einen Arzt zu rufen, damit ein Totenschein ausgestellt wird.

Der Leichnam darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden im Hause bleiben, dabei sind gewisse Hygienemaßnahmen zu treffen.

Bestattungsunternehmen helfen dabei, den Verstorbenen oder die Verstorbene entsprechend herzurichten.

Viele Krankenhäuser und Pflegeheime haben besondere Räume, in denen Verstorbene aufgebahrt werden können. Eine geeignete Umgebung hilft Ihnen, auf Ihre Weise Abschied zu nehmen. Auch bietet sie die Möglichkeit, dass daran Angehörige teilnehmen können, die von weit her kommen.

Sie können am Sterbebett ein Gebet sprechen, etwa ein gemeinsames Vaterunser, und in aller Stille gedenken.

Meist ist es möglich, Kerzen bei dem verstorbenen Menschen aufzustellen.

Blumen, ein Kreuz oder ein anderer Gegenstand, der für sie oder ihn eine Bedeutung hatte, können in die Hände oder auf die Brust des verstorbenen Menschen gelegt werden.

Die Pfarrerin oder der Pfarrer kommen nach Möglichkeit umgehend ans Sterbebett, wenn Sie dies wünschen.

 

Menschen, die Ihnen zur Seite stehen

Es tut gut, in der Zeit der größten Trauer vertraute Menschen um sich zu haben. Mit Familienangehörigen oder Freunden können Sie über den verstorbenen Menschen sprechen und gemeinsame Erlebnisse austauschen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich Fachleuten anzuvertrauen, die Erfahrung im Umgang mit Tod und Trauer haben. Sie können Ihnen bei den notwendigen Aufgaben helfen und Sie durch diese Zeit hindurch begleiten.

Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer weiß, in welcher seelischen Situation Sie sich befinden, und wird Ihnen behutsam und angemessen begegnen. Sie oder er hilft Ihnen, wichti- ge Stationen wie die Trauerfeier zu meistern. Der Abschied von einem geliebten Menschen und der anschließende Trauerprozess verläuft nicht in vorhersehbaren Bahnen. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer steht Ihnen auch in der Zeit nach der Bestattung seelsorglich zur Seite.

 

Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl kann Sie unterstützen, indem es sich um den ver- storbenen Angehörigen kümmert und viele notwendige Formalitäten für Sie regelt. Auch bei Erledigungen wie dem Drucken der Trauerkarten oder der Veröffentlichung einer Traueranzeige in den örtlichen Tageszeitungen kann Sie das Bestattungsinstitut beraten. Viele Pietäten sind darüber hinaus bemüht, mit Ihnen gemeinsam eine angemessene Form des Abschieds zu finden, und beraten Sie bezüglich der Auswahl eines Sarges, des Kerzenschmucks oder der Blumen.

 

Beistand heißt jemandem zur Seite stehen

Ihre Kirchengemeinde steht Ihnen auf Wunsch in den schweren Stunden des Ab- schieds und auch danach zur Seite. Neben der seelsorglichen Begleitung hält Ihre Kirchengemeinde viele Angebote bereit, die in dieser Situation helfen. Eine Tradition in der evangelischen Kirche haben: Sterbebegleitung - Aussegnung - Trauergespräch - Bestattungsgottesdienst - Fürbitten im Gemeindegottesdienst - Trauerbesuch - Gedenken am Ewigkeitssonntag (Totensonntag)

Die Aussegnung

Sie können eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bitten, eine Aussegnung vorzunehmen. Die ursprüngliche Bedeutung der Aussegnung geht zurück auf Zeiten, in denen die Menschen meist zuhause starben. Unter geistlichem Beistand nahmen die Hinterblie- benen von dem verstorbenen Menschen Abschied, bevor der Sarg aus dem Haus getragen wurde. Heute findet die Aussegnung oft in Abschiedsräumen statt, wie sie Krankenhäuser oder Pflegeheime zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer lassen Sie den verstorbenen Menschen nicht einfach nur los, sondern übergeben ihn in die fürsorglichen Hände Gottes. Dies geschieht im Gebet und im Segen.

Gott, du rufst uns ins Leben, und du rufst uns in den Tod. Du hast nun diesen Menschen zu dir gerufen. Für uns, die wir zurückbleiben, ist das ein schwerer Weg. Wir erleiden diese Stunde des Abschieds im Bewusstsein, dass du, Gott, diesen Menschen gerufen hast und ihn begleitest. Wir glauben: Dieser Mensch geht nun nach Hause, zu dir, Gott. Wir legen ihn in deine Hände. (Elisabeth Müller)

 

Das Trauergespräch

Im Trauergespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer können Sie Ihre Gedanken und Gefühle zum Ausdruck bringen. Sprechen Sie darüber, wie Ihnen zumute ist und was die oder der Verstorbene Ihnen bedeutet hat. Führen Sie sich noch einmal vor Augen, welche Stationen dieses Leben genommen hat und was Sie davon gemeinsam erlebt haben. Dabei geht es um das, was im Leben gelungen ist, genauso wie um das, was möglicherweise schwierig war oder unvollendet geblieben ist.                                                                                                                                                                                           Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird alles, was gesagt wird, vertraulich behandeln. Hier gilt das Beichtgeheimnis. Nur mit Ihrem Einverständnis werden die Inhalte des Trau- ergesprächs in der Traueransprache aufgegriffen.                                                 Das Trauergespräch dient auch dazu, mit Ihnen den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam ein Bibelwort als Grundlage für die Predigt auszusuchen. Auch können Sie eigene Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung der Trauerfeier benennen oder Vorschläge für geeignete Musikstücke machen. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer wird Ihnen gerne Entscheidungshilfe geben.

 

Formen der Bestattung

Falls die oder der Verstorbene eine bestimmte Form der Bestattung ausdrücklich ge- wünscht hat, sollte diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprochen werden. In allen anderen Fällen liegt es an den Angehörigen, eine Entscheidung zu treffen. Bedenken Sie dabei, dass die Art der Bestattung über Jahre und Jahrzehnte hinweg über den Ort des Gedenkens entscheidet. In der Vorstellung, dass der verstorbene Mensch an einem bestimmten Platz gut aufgehoben ist, liegt etwas Tröstliches. Es ist ein Un- terschied, ob man ein sichtbares Grab vor sich hat, das man pflegen und gestalten kann, oder ob jemand im Gedenken allein auf seine Vorstellungskraft angewiesen ist, wie es beispielsweise bei einer anonymen Bestattung der Fall ist. Die christliche Bestattungskultur spricht für eine individuelle und öffentliche Form der Beisetzung.

Für die Entscheidung kann es sinnvoll sein, die unterschiedlichen Bestattungsabläu- fe zu kennen.

 

Die Erdbestattung

 

„Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“ —  mit diesen Worten werden seit Jahrhunderten Verstorbene beerdigt. Sie werden in die Er- de gelegt, aus der ihr Leib nach biblischem Verständnis geschaf- fen wurde (Schöpfungs- geschichte, 1. Buch Mose 1). Demzufolge wird bei der Erdbestattung der Körper in einem Sarg der Erde anvertraut, „von der er genom- men ist“. Die Angehö- rigen nehmen am Abschied unmittelbar teil. Sie gehen zu Fuß mit zur Grabstelle und sehen, wo sich die letzte Ruhestätte befindet. Auf diese Weise wird der Abschied begreiflich.

Nach der Bestattung können die Anwesenden untereinander Erinnerungen teilen und Kraft aus dem gemeinsamen Beisammensein gewinnen.

 

Die Feuerbestattung / Urnenbestattung

Viele Menschen entscheiden sich zu Lebzeiten, auch aus praktischen Erwägungen, für eine Feuerbestattung. Sie erfordert nur ein kleines Urnengrab bzw. weniger Platz im Familiengrab.Auch sind die Kosten für das Grab und die anschließende Grabpflege nicht so hoch wie bei einer Erdbestattung.  Jedoch sind bei dieser Bestattungsform einige traditionelle Abschiedszeremonien nicht oder nur eingeschränkt möglich. In der Regel bestehen für die Einäscherung Wartezeiten von mehreren Tagen bis zu Wochen. Die Trauergemeinde verabschiedet sich also nach dem Trauergottesdienst am Sarg in der Trauerhalle, ohne den verstorbenen Menschen zur letzten Ruhestätte begleiten zu können.  Erst mit größerem zeitlichen Abstand erfolgt die Urnenbeisetzung, der meist nur die engsten Angehörigen beiwohnen. Die Beisetzung der Urne kann in einem Erdgrab erfolgen, in einem speziellen Urnengräberfeld, in einer Urnenwand oder einer Urnenstele.   Auch die Urnenbeisetzung wird auf Wunsch von der Pfarrerin oder dem Pfarrer begleitet.

Es kommt auch vor, dass der Trauergottesdienst mit der Urnenbeisetzung verbunden wird. Dann wird die Urne statt des Sargs, umgeben von Kerzen, Kränzen und Blumen, in der Trauerhalle aufgebahrt.                Die Urnenbeisetzung schließt sich in diesem Fall unmittelbar an die Trauerfeier an. Der große zeitliche Abstand zwischen demTodeszeitpunkt und der Beisetzung wird von vielen Angehörigen als sehr belastend empfunden.

 

Weitere Formen der Bestattung

Seebestattung 

Hierbei handelt es sich um eine Urnenbeisetzung im offenen Meer.

Während der Fahrt zur Beisetzungsstelle wird die Urne in der Kajüte aufgebahrt. An der Beisetzungsstelle angekommen, wird die wasserlösliche Urne vom Kapitän an einem Seil im Meer versenkt. Die Angehörigen können der Zeremonie beiwohnen und erhalten eine Urkunde mit der genauen Position, an der die Urne ins Meer herabgelassen wurde.

 

Ruheforst-, Friedwald- oder Friedpark-Bestattung

Ruheforste sind weniger erkennbar und liegen außerhalb von Dorf oder Stadt. Auch hier besteht die Möglichkeit einer christlichen Trauerfeier in Begleitung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers. Die Asche Verstorbener wird in einem Waldgebiet - zum Beispiel im Ruheforst Wildenburger Land - in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.                          Am Baumstamm wird eine Plakette oder ein Schild ange- bracht, das den Begräbnisort erkenn- bar macht, nach Wunsch wird auch eine Namensplakette an den Baum geschraubt.

An einem Baum kann die Asche einzelner Personen oder — mit der Zeit — ganzer Familien bestattet werden.

Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich; die Grabpflege entfällt. Inzwischen bieten auch manche öffentliche Friedhöfe solche Formen der Bestattung an.

 

Anonyme Bestattung                

 

Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne in einem Feld von anonymen Gräbern, wie zum Beispiel unter einer größeren Rasenfläche, beigesetzt.

 

Die genaue Lage innerhalb des Grabfeldes wird nicht oder nur andeutungsweise bekannt gegeben. Eine Teilnahme der Hinterbliebenen an der Beisetzung der Urne ist nicht an allen Orten üblich.               

 

Gedanken zur Entscheidungsfindung:

Es liegt ein tieferer Sinn darin, dass Friedhöfe und Gräber öffentliche und klar er- kennbare Orte sind. Die Hinterbliebenen haben einen festen Ort des Gedenkens. Niemand kann von dem Besuch ausgeschlossen werden, da der Ort für alle zugänglich ist.

Auch die Trennung zwischen einem „Ort der Toten“ und einem „Ort der Lebenden“ hat ihre Bedeutung. Die Angehörigen können Abstand zum Tod gewinnen, um zu ihrem eigenen Leben zurückzufinden. Und die Totenruhe ist gewährleistet.

 

Adressen für die Trauerbegleitung

Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinden finden Sie unter dem Stichwort                                                                                    „Kirchen, evangelisch“ im örtlichen Telefonbuch.

Die Telefonseelsorge erreichen Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 - 111 0111 oder 0800 - 111 0222

Der Seelsorger der EKHN im Internet: p-online@ekhn. de

Hilfreiche Seiten im Internet: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau: www.ekhn.de, - Menüpunkt „Leben“ und anschließend „Bestattung“

Trauernetz im Internet: www. trauernetz. de 

Chat - Seelsorge: www. chatseelsorge. de

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.: www. bestatter. de

Das Evangelische Gesangbuch (EG) ist im Buchhandel erhältlich. Unter den Nummern 939-951 finden Sie darin Gebete und Segensworte für die Zeit des Abschiednehmens. 

Die Texte dieser Internetseite sind zum großen Teil entnommen der Broschüre “Die Bestattung: Ein Abschied der zum Leben gehört.” - IMPRESSUM: Herausgegeben im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Oktober 2006 - Redaktion: Ksenija Auksutat, Sabine Bäuerle, Katja Föhrenbach, Stephan Krebs, Anja Schwier - Gestaltung: Beate Sander, Axel Klotsch - Druck: Druckkollektiv GmbH - Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Öffentlichkeitsarbeit, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt                                     Telefon: 061 51-405287, Fax: 061 51-405441, Internet: www.ekhn.de